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Satire-Prozess:
Landgericht Hamburg fällt erstes Urteil in Böhmermann-Affäre

In größeren Teilen unzulässig - das Landgericht Hamburg gibt eine erste Entscheidung zu Jan Böhmermanns Erdogan-Gedicht ab.

Text: W&V Redaktion

17. Mai 2016

In größeren Teilen unzulässig - so urteilt das Hamburger Landgericht über das Böhmermann-Gedicht.
In größeren Teilen unzulässig - so urteilt das Hamburger Landgericht über das Böhmermann-Gedicht.

Foto: ZDFneo

Im Rechtstreit um Jan Böhmermanns Schmähgedicht gibt es ein erstes Justizurteil: Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen den Moderator erlassen. Das teilt das Gericht am Dienstag mit. Böhmermann ist es demnach untersagt, Teile seines Gedichts "Schmähkritik" zu wiederholen. Einige Passagen müsse Erdogan aufgrund ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen, so die Entscheidung des Gerichts. (Az.: 324 O 255/16).

Der Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kommentierte die Entscheidung so: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den Umgang von Erdogan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für zulässig erachtet hat." Das Gericht gehe richtigerweise davon aus, dass es sich bei dem Gedicht um Kunst und eine Satire handle. Es mache dann aber den Fehler, bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfinde. "Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht."


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