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Nach Gerichtsurteil:
Ritter Sport verzichtet auf Schadenersatz

Die Stiftung Warentest hatte Ritter Sport unterstellt, falsche Angaben auf ihren Produkten gemacht zu haben. Der Schokohersteller klagte und gewann. Doch Schadenersatz verlangt das Unternehmen nun nicht.

Text: Katja Schönherr

17. November 2014

Ritter Sport verzichtet auf mögliche Schadenersatzforderungen gegen die Stiftung Warentest. "Wir werden nicht gegen die Stiftung Warentest klagen", sagte ein Unternehmenssprecher dem "Tagesspiegel". Der Schokoladenhersteller hatte im September vor Gericht im Streit mit der Stiftung Warentest gesiegt. Die Stiftung darf Ritter Sport in ihrem Schokoladentest keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen.

In einem Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen vor gut einem Jahr hatten die Prüfer der Ritter-Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Der Hersteller hatte eine einstweilige Verfügung gegen diese Behauptung erreicht. Ob das Aroma tatsächlich natürlich oder chemisch hergestellt ist, konnte das Gericht nicht klären.

"Unser Ziel war es zu beweisen, dass unsere Deklaration korrekt ist und Zweifel auszuräumen", sagte der Ritter-Sport-Sprecher dem Bericht zufolge, "das haben wir erreicht". Durch den Streit sei Ritter Sport ein enormer Imageschaden entstanden. (dpa/kas)


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Autor: Katja Schönherr

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