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Medienrecht:
MDR muss sich vor Gericht für "Brisant" verantworten

Wegen einer Moderation im ARD-Boulevardmagazin "Brisant" muss sich der MDR vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Ein Mann sieht sich zu Unrecht als "Mörder" bezeichnet. 

Text: Katja Schönherr

23. Juni 2014

Wegen einer Moderation im ARD-Boulevardmagazin "Brisant" muss sich der MDR vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Das berichtet "Der Spiegel". In dem Verfahren, das Ende August verhandelt werden soll, klagt laut dem Nachrichtenmagazin ein 49-Jähriger dagegen, dass er in der Anmoderation eines Beitrags als "Mörder" bezeichnet worden sei. Der Film habe über den Franken berichtet, der wegen eines Drogendelikts in Brasilien im Gefängnis gesessen hatte. Offenbar in Notwehr habe er dort einen Mithäftling getötet. Ein Mord läge demnach nicht vor.

Der MDR bezeichne die Schilderung des Klägers zur Tat als widersprüchlich, so "Der Spiegel", weise aber darauf hin, dass im Beitrag selbst die Tötung als Notwehr dargestellt worden sei. "Insofern gehen wir davon aus, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer den Begriff 'Mörder' in dem konkreten Kontext nicht im juristisch-technischen Sinne, sondern als Stilmittel verstehen", wird der Sender zitiert.


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