WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Neues Tochterunternehmen:
Bertelsmann übernimmt Musikkonzern BMG vollständig

Im Laufe des ersten Halbjahres will Bertelsmann den Rechteinhaber BMG als 100-prozentige Tochter übernehmen. Zuvor muss das Kartellamt zustimmen.

Text: Katharina Hannen

1. März 2013

Rückkehr ins Musikgeschäft: Bertelsmann will die bisher von Kohlberg Kravis Roberts & Co. (KKR) gehaltenen Anteile am Rechteinhaber BMG übernehmen und das Unternehmen in Zukunft als 100-prozentige Tochter weiterführen. Derzeit ist KKR mit 51 Prozent der Anteile Mehrheitseigner, Bertelsmann hält den Rest.

"Wir holen die Musik zurück in den Konzern", so Vorstandsvorsitzender Thomas Rabe über die Transaktion, die noch im Laufe des ersten Halbjahres vollzogen werden soll. Zunächst muss das Kartellamt dem Schritt jedoch noch zustimmen. "Wenige Jahre nach unserem Ausstieg aus dem traditionellen Musikgeschäft ist es uns im Verbund mit KKR gelungen, das weltweit viertgrößte Musikrechteunternehmen aufzubauen", führt Rabe aus. Über die finanziellen Details wurde noch nichts bekannt.

BMG hält die Rechte an über einer Million Songs von Künstlern wie Bruno Mars, Duran Duran, Gossip und Johnny Cash. Auch Nena, Anastacia und Brian Ferry lassen sich durch das Musikunternehmen vertreten.


Mehr zum Thema:

Archiv

Autor: Katharina Hannen

500 Internal Server Error

Es ist ein Fehler aufgetreten!

Wir sind gleich wieder für Sie da!

Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv Membership
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten Events-neu

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2025 - W&V | All right reserved

© 2025 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.