Einigung auf EU-Ebene:
Digital-Gesetz soll Hass im Netz eindämmen
Propaganda, Lügen, Hass und Hetze soll es im Internet bald weniger geben. Die EU hat sich auf ein Gesetz verständigt, dessen Prinzip ist: Was offline illegal ist, soll es auch online sein.
Soziale Netzwerke wie Facebook und andere Plattformen im Internet müssen in der EU künftig einheitliche Regeln etwa beim Löschen von Hassrede und anderen illegalen Inhalten einhalten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich auf ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), das für eine strengere Aufsicht von Online-Plattformen und mehr Verbraucherschutz sorgen soll.
Mehr Regeln für große Player
Die neuen Regeln sollen für digitale Dienste gelten, die Vermittler sind und Verbrauchern Zugang beispielsweise zu Waren und Inhalten ermöglichen. Das können Online-Marktplätze wie der von Amazon sein, Soziale Medien wie Facebook, Plattformen zum Teilen von Inhalten wie Youtube und Suchmaschinen wie Google. Große Dienste müssen mehr Regeln befolgen als kleine. Für kleine Unternehmen mit weniger als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat wird es Ausnahmen geben. Grundlegendes Prinzip ist: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Anbieter digitaler Dienste sollen von Rechtssicherheit und einheitlichen Regeln in der EU profitieren.
Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass illegale Inhalte wie Hassrede nach entsprechenden Hinweisen schneller aus dem Netz entfernt, schädliche Desinformation und Kriegspropaganda weniger geteilt und auf Online-Marktplätzen weniger gefälschte Produkte verkauft werden. Dafür müssen Plattformen wie Instagram ihre Empfehlungsalgorithmen erstmals transparenter machen.
"Unsere neuen Regeln werden die Online-Nutzer schützen, die freie Meinungsäußerung gewährleisten und den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen", sagt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Dies sei ein starkes Signal für die Menschen, Unternehmen und Länder weltweit.
Sicherheit im digitalen Raum
Die Einigung vom Samstag muss noch einmal vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Dies gilt als Formsache. Nach Inkrafttreten soll eine Übergangsfrist von 15 Monaten gelten. Für die sehr großen Plattformen und Suchmaschinen sollen die Regeln bereits vier Monate nachdem sie designiert worden sind gelten.
Grundsätzlich gilt, dass die Unternehmen illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen müssen, wenn sie darüber informiert werden. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern.
Ein Unterschied soll gemacht werden zwischen illegalen Inhalten und solchen, die zwar schädlich sind, aber unter die Meinungsfreiheit fallen. Das könnten etwa Lügen über die Wirksamkeit von Impfstoffen sein, die die Gesundheit von Menschen gefährden. Oder Falschbehauptungen zu Essstörungen, die etwa junge Frauen in die Magersucht treiben.
"Der Digital Services Act wahrt die Meinungsfreiheit auch im digitalen Raum. So dürfen Plattformen Beiträge nicht willkürlich löschen und müssen ihre Löschentscheidungen auf Antrag überprüfen", so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Zugleich dürften Plattformen nicht hinnehmen, wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht werden. Morddrohungen, aggressive Beleidigungen und Aufrufe zu Gewalt seien kein Ausdruck von Meinungsfreiheit, sondern Angriffe auf den freien und offenen Diskurs.
Europäischer Digital-Pakt
Der DSA ist Teil eines großen Digital-Pakets, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hatte. Der zweite Teil ist das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), bei dem es bereits Ende März eine Einigung gab. Der DMA soll vor allem die Marktmacht von Tech-Giganten wie Google und Facebook mit strengeren Regeln beschränken.
In Deutschland gilt schon jetzt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet. Dies dürfte in weiten Teilen durch den DSA ersetzt werden.
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