Digital Services Act:
DSA: Verbände sorgen sich um Meinungsvielfalt
Nach der Einigung der EU-Staaten und des Europaparlaments auf den "Digital Services Act" fürchten Branchenverbände massive Einschränkungen für Digital-Unternehmen und fürchten um die Meinungsvielfalt im Netz.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) sehen in der geplanten Regulierung von Online-Inhalten durch den "Digital Services Act" (DSA) eine Gefahr für Pressefreiheit und Meinungsvielfalt. "Die EU verpflichtet Online-Plattformen nicht nur zur Sperrung von rechtswidrigen Inhalten, sondern will diesen auch erlauben, rechtmäßige Veröffentlichungen zu sperren. Damit besteht die Gefahr, dass Google und Facebook über Inhaltsvorgaben in ihren Nutzungsbedingungen auch legale journalistische und redaktionelle Inhalte sperren. Die Gatekeeper würden so in Teilen zu Zensoren. Das darf nicht passieren", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verlegerverbände. Die EU dürfe die Pressefreiheit und Meinungsvielfalt nicht in die Hand von marktdominanten Digitalplattformen legen. BDZV und MVFP (ehemals VDZ) teilen zudem die vom Deutschen Journalisten-Verband geäußerte Sorge, dass die Inhalte-Regulierung künftig in Teilen zentralisiert aus Brüssel erfolge: "Die föderale Medienregulierung ist ein Garant dafür gewesen, dass in Deutschland eine der vielfältigsten Medienlandschaften der Welt besteht."
BVDW fürchtet Einschränkungen für Digital-Unternehmen
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) befürwortet im Grundsatz zwar die Aktualisierung der Digitalgesetzgebung, sieht im "Digital Services Act" aber die Gefahr erheblicher Einschränkungen für Digital-Unternehmen. "Der BVDW sieht weiterhin die Gefahr, dass der DSA zu einer massiven Einschränkung für Unternehmen der digitalen Wirtschaft und einem Mehr an Rechtsunsicherheit führen könnte", heißt es in einer ersten Stellungnahme. Da der Gesetzestext bisher noch nicht vorliegt, gibt es etliche Themen, bei denen noch große Unsicherheit herrscht, etwa im Fall der manipulativen "Dark Patterns", die Nutzer zu bestimmten Entscheidungen drängen sollen. Hier ist noch nicht klar, für welche Unternehmen die Regelung tatsächlich gelten soll.
Unsicherheit, für welche Dienste künftig welche Regeln gelten
Grundsätzlich gilt der DSA für digitale Dienste, die Vermittler sind, etwa für Online-Marktplätze, soziale Netzwerke oder Suchmaschinen. Für große Dienste gelten dabei strengere Regeln als für kleine. Für Unternehmen mit weniger als 45 Millionen aktive Nutzer im Monat gelten Ausnahmen.
Internet-Unternehmen müssen laut Digital Services Act künftig illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen, sobald sie darüber informiert werden. Marktplätze werden dazu verpflichtet, Anbieter zu überprüfen, damit weniger gefälschte Produkte im Netz landen.
Sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Vorlieben oder politische Ansichten dürfen nur begrenzt für gezielte Werbung genutzt werden. Minderjährige sollen grundsätzlich keine personalisierte Werbung mehr bekommen. Soziale Netzwerke müssen ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen und den Nutzern künftig Wahlmöglichkeiten bieten.
Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die neuen Regeln werden frühestens zum 1. Januar 2024 gelten, für die ganz großen Plattformen und Suchmaschinen wahrscheinlich ein halbes Jahr früher. (mw/dpa)
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