Unsicherheit, für welche Dienste künftig welche Regeln gelten

Grundsätzlich gilt der DSA für digitale Dienste, die Vermittler sind, etwa für Online-Marktplätze, soziale Netzwerke oder Suchmaschinen. Für große Dienste gelten dabei strengere Regeln als für kleine. Für Unternehmen mit weniger als 45 Millionen aktive Nutzer im Monat gelten Ausnahmen.

Internet-Unternehmen müssen laut Digital Services Act künftig illegale Inhalte wie Hassrede, Gewaltaufrufe oder Terrorpropaganda zügig entfernen, sobald sie darüber informiert werden. Marktplätze werden dazu verpflichtet, Anbieter zu überprüfen, damit weniger gefälschte Produkte im Netz landen.

Sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Vorlieben oder politische Ansichten dürfen nur begrenzt für gezielte Werbung genutzt werden. Minderjährige sollen grundsätzlich keine personalisierte Werbung mehr bekommen. Soziale Netzwerke müssen ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen und den Nutzern künftig Wahlmöglichkeiten bieten.

Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die neuen Regeln werden frühestens zum 1. Januar 2024 gelten, für die ganz großen Plattformen und Suchmaschinen wahrscheinlich ein halbes Jahr früher. (mw/dpa)

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Autor: Markus Weber

Markus Weber ist seit 20 Jahren Mitglied der W&V-Redaktion. Als Nachrichtenchef ist er für die aktuellen Themen auf wuv.de zuständig. Darüber hinaus ist er innerhalb der Redaktion der Themenverantwortliche für "CRM & Data". Aufgewachsen ist Markus auf einem Bauernhof im Württembergischen Allgäu. Mit fünf Geschwistern.