Ein Sprecher des Medienhauses Springer sagte: "Wir teilen die Rechtsauffassung des OLG Köln nicht und sind daher der Auffassung, dass sich der Bundesgerichtshof am Ende eines Hauptsacheverfahrens mit den streitigen Rechtsfragen rund um die Bild-TV-Wahlnacht befassen sollte."

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