WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Themen
  • Akademie
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • Membership
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Millionensumme:
Gericht befasst sich mit Springer-Klage gegen Ex-"Bild"-Chef Reichelt

Weil Axel Springer seinem ehemaligen Angestellten Julian Reichelt Verstöße gegen Regelungen im Aufhebungsvertrag vorwirft, treffen sich beide Seiten heute vor Gericht. Es geht um eine Millionensumme.

Text: W&V Redaktion

9. Juni 2023

Julian Reichelt trifft sich mit Springer heute vor Gericht.
Julian Reichelt trifft sich mit Springer heute vor Gericht.

Foto: Julian Reichelt Twitter Screenshot

Die Klage des Medienkonzerns Axel Springer gegen seinen früheren "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt beschäftigt am Freitag (13.10 Uhr) das Berliner Arbeitsgericht. Nach Gerichtsangaben wirft das Unternehmen Reichelt Verstöße gegen Regelungen im Aufhebungsvertrag vor und verlangt deshalb die Zahlung einer Vertragsstrafe. Der Verlag fordert außerdem eine an Reichelt gezahlte Abfindung zurück, die bei dessen Weggang vereinbart worden sei.

Es handele sich bei der Klage um eine Millionensumme im siebenstelligen Bereich, hieß es weiter. Im April hatte das Medienhaus mit Sitz in Berlin die Klage eingereicht. Zwischenzeitlich reichte Reichelt nach Gerichtsangaben eine sogenannte Widerklage ein.

Machtmissbrauch oder Schmutzkampagne?

Bei dem Termin handelt es sich um einen Gütetermin, bei dem die beiden Parteien die Möglichkeit haben, sich auf einen Vergleich zu einigen. Sollte es nicht dazu kommen, setzt das Gericht einen Verhandlungstermin an. Eine Anwesenheit Reichelts bei dem Termin ist nicht zwingend erforderlich: Wie eine Gerichtssprecherin sagte, hat die zuständige Richterin Anke Weyreuther weder sein persönliches Erscheinen noch das eines Verlagsvertreters angeordnet. Beide Seiten sind anwaltlich vertreten.

Reichelt musste im Herbst 2021 seinen Posten als Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevardzeitung räumen und den Konzern verlassen. Hintergrund seines Karriere-Endes bei "Bild" waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen. Der Journalist selbst hatte später von einer "Schmutzkampagne" gegen ihn gesprochen und Vorwürfe stets zurückgewiesen. (dpa)

Green Media ist für dich mehr als nur nice to have – dann verpass nicht die W&V Green Marketing Days am 11. und 12. Oktober. Hier gibt's Tickets.

Wie funktioniert eigentlich Werbung auf Twitch? Antworten auf deine Fragen findest du im aktuellen W&V Executive Briefing zu Marketing mit Twitch.

Du willst die schnelle News-Übersicht am Morgen? Starte mit dem W&V Morgenpost-Newsletter bestens informiert in den Tag. Melde dich hier an.


Mehr zum Thema:

Entertainment Führung Recht Media

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


25.09.2023 | Amazon | München Media Operations Manager (m/f/d)
Amazon Logo
25.09.2023 | Messe Düsseldorf GmbH | Düsseldorf Senior Manager MarCom (m/w/d)
Messe Düsseldorf GmbH Logo
25.09.2023 | doctronic GmbH & Co. KG | Bonn Marketing Manager (m/w/d)
doctronic GmbH & Co. KG Logo
22.09.2023 | delta pronatura GmbH | Egelsbach Teamleader international Trade Marketing (m/w/d)
delta pronatura GmbH Logo
22.09.2023 | VEMAG Verlags- und Medien AG | Köln Grafiker / Mediengestalter (m/w/d)
VEMAG Verlags- und Medien AG Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Themen Akademie
Events Magazin Exklusiv
Membership Stellenmarkt Newsletter
Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten WerWoWas Verträge hier kündigen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2022 - W&V | All right reserved

© 2022 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.