Gastbeitrag :
Junkfood-Werbung ist vom Grundgesetz geschützt
Der Ernährungsminister will Junkfood-Werbung verbieten, die sich an Kinder richtet. Solch ein Verbot wäre jedoch ein massiver Eingriff in die Meinungs- und Berufsfreiheit. Rechtsanwältin Barbara Klaus erklärt, warum das restriktive Vorhaben vor Gericht keinen Erfolg hätte.

Foto: Shutterstock/Master1305
Jetzt mit
W&V Membership weiterlesen!
- Zugriff auf alle Membership-Inhalte
- 3 Monate für nur 19,90 €
- Danach 41,58 € pro Monat im Jahres-Membership
- Jederzeit kündbar
W&V Abonnenten sind jetzt W&V Member und können mit ihren Zugangsdaten auf alle Membership-Inhalte zugreifen. Noch keine Zugangsdaten? Dann schreib uns an: support@wuv.de
Du bist bereits registriert als W&V Member?
Du willst die schnelle News-Übersicht am Morgen? Starte mit dem W&V Morgenpost-Newsletter bestens informiert in den Tag. Melde dich hier an.
Wie funktioniert eigentlich Tiktok? Einen schnellen und umfassenden Überblick gibt dir die aktuelle Ausgabe des W&V Executive Briefing zum Thema Tiktok.