
Urteil: Sieg für Lego im Markenstreit
Seit 2000 hat sich Lego seine markanten Figuren schützen lassen. Ein Händler wagte es trotzdem, ähnliches Spielzeug zu vertreiben. Doch damit ist jetzt Schluss.
Recht bildet die Grundlage des Handelns im Marketing. Denn alle Marketingmaßnahmen unterliegen rechtlichen Bestimmungen. Relevant für Marketingentscheider und Dienstleister sind insbesondere das Grundgesetz, das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, aber auch das Kartellrecht und der Datenschutz. W&V liefert einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung auf nationaler und internationaler Ebene.
Seit 2000 hat sich Lego seine markanten Figuren schützen lassen. Ein Händler wagte es trotzdem, ähnliches Spielzeug zu vertreiben. Doch damit ist jetzt Schluss.
Nach einem Urteil des Münchner Landgerichts hat Oppo die Vermarktung seiner Telefone in Deutschland vorerst gestoppt. Auf der Website des chinesischen Herstellers sind keinerlei Geräte mehr zu sehen.
Erst die Aufhebung von Roe v. Wade, dann ein konservativer Richter, der sich über Kritiker lustig macht. Für Saatchi & Saatchi London nicht nur ein Rückschritt, sondern auch Inspiration zu einer Vintage-Arbeit.
Seit 1995 kennt man die Spezi in der transparenten Glasflasche mit blauem Etikett, nun gibt es sie wieder in braun. Der Zeitpunkt ist kein Zufall.
Heute in TechTäglich: Der Digital Markets Act der EU zeigt erste Wirkung. Google macht bei seinem App Store überraschend schnell Zugeständnisse. Was der Konzern ändert und warum jetzt auch Apple mit seinem App Store unter Zugzwang gerät.
Amazon sind Fake-Bewertungen für Produkte schon seit langem ein Dorn im Auge. Jetzt geht der Handelsriese in den USA gegen Facebook-Gruppen vor Gericht, in denen gefälschte Bewertungen organisiert werden.
Zwei EU-Kartellverfahren gegen Amazon enden voraussichtlich im Einvernehmen, also ohne Kartellbuße. Der Konzern ist der EU-Kommission in einigen wichtigen Punkten entgegengekommen.
Nachdem Elon Musk am Freitag mitgeteilt hatte, von der Vereinbarung zum Kauf von Twitter zurücktreten zu wollen, schießen die Twitter-Anwälte nun zurück. Aus ihrer Sicht sei die Aufkündigung unrechtmäßig.
Pornoportale sollen Kinder und Jugendliche von frei zugänglichen Inhalten fernhalten. Doch der jahrelange Kampf der Medienaufseher lief bislang ins Leere. Nun überrascht ein Pornoanbieter mit Gesprächsbereitschaft.
Das Metaverse kommt. Die großen Tech-Konzerne investieren Milliarden und das wirtschaftliche Potenzial scheint enorm zu sein. Der Anwalt Michael Metzner spricht über die richtige Aufstellung und das Markenrecht.
Da das Kartellamt Amazon als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" einstuft, will es schärfere Wettbewerbskontrollen durchsetzen. Doch Amazon wehrt sich.
"The Dog Face" vertreibt warme Outdoor-Kleidung für flauschige Vierbeiner. "The North Face" fand die Abkupferung von Look and Feel jedoch gar nicht süß und hat nun vor dem OLG Frankfurt Recht bekommen.
Das Internet aufräumen und digitale Monopole bekämpfen: Nach monatelanger Arbeit hat das Europaparlament nun das Gesetzespaket aus Digital Services Act und Digital Markets Act bestätigt. Tech-Riesen wie Google soll damit mehr Einhalt geboten werden.
Es kann so einfach sein: Um Kinder und Jugendliche vor ungesundem Körperdruck und unrealistischen Schönheitsidealen zu schützen, müssen Influencer und Werbeschaffende in Norwegen in Zukunft ein Badge anbringen, wenn Fotos zu sehr bearbeitet wurden.
Bald wird es auf den Verpackungen nicht mehr "Toblerone - of Switzerland" heißen. Von der Schweiz will sich Mondelez jedoch nicht ganz verabschieden und hat eine schlaue Lösung gefunden.
Nach mehr als einem Jahr andauender Gespräche zwischen der EU-Kommission und Tiktok hat die chinesische Videoplattform nun zugesagt, die Verbraucher besser vor versteckter Werbung zu schützen.
Das Bundeskartellamt hat die Kartendienste von Google ins Visier genommen. Der Grund: Der Konzern schränke die Nutzung seiner eigenen Kartendienste bei der Integration in andere Dienste ein.
"Mein gesamtes Leben zerstört": Nachdem Fynn Kliemann nach dem großen Eklat eher ruhig war, meldet er sich per Instagram zurück und holt zum Rundumschlag aus. Gegen Fans, Presse und Social Media...
Auf dem Amazon-Marktplatz wurden Armbänder angeboten, die bei Instagram als "täuschend ähnlich aussehende Cartier-Fälschung" verlinkt worden sind. Dagegen klagen Amazon und Cartier nun gemeinsam.
Seit gut einem Jahr können Apple-User frei entscheiden, ob Apps ihr Verhalten für Werbezwecke verfolgen dürfen. Das Bundeskartellamt untersucht nun, ob Apple dabei eigene Dienste bevorzugt.
"Die Fans werden garantiert jetzt schon verrückt sein vor Freude", so neutral und zurückhaltend kündigt die RTL-Pressestelle ein Comeback an: Fernsehrichterin Barbara Salesch und ihr Kollege Ulrich Wetzel sollen zurück auf den Bildschirm. Um einige Details der Wiederauferstehung macht der Medienkonzern allerdings noch ein Geheimnis.
In Großbritannien hat die Werbeaufsichtsbehörde ASA einen Spot der Organisation Vegan Friendly UK verboten, die Restaurants und Produkte als verganfreundlich zertifiziert. Der Grund: Der Spot zeigt Gewalt gegen Tiere.
Der Telekom-Tarif "StreamOn", bei dem bestimmte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet wurden, wird nach dem Verbot durch die Bundesnetzagentur durch ein verändertes Tarifmodell ersetzt.
Weil Gespräche mit Microsoft über die Plattformen Bing und MSN bezüglich einer angemessenen Vergütung der Urheber erfolglos verliefen, schaltet die Verwertungsgesellschaft Corint Media eine Schiedsstelle ein.