
Kolumne:
Startups und das Problem mit dem Betriebsrat
Nico Lumma und Christoph Hüning vom Next Media Accelerator beschäftigen sich mit Themen, über die man im Laufe der Woche sprechen sollte. Diesmal: Startup, Grown-Up, Scale-Up und die Folgen

Foto: Tomas Medici -The Fish & The Knife / Montage: W&V
Die geplante Gründung eines Betriebsrates bei der Online-Bank N26 (“Deutschlands Vorzeige-Fintech”) war wohl der PR-Gau der letzten Woche. Zunächst wollten die Gründer die notwendige Mitgliederversammlung wegen angeblicher Corona-Hygienebedenken verbieten lassen, dann doch zulassen aber zeitgleich eine eigene Firmenversammlung durchführen, um eine “moderne Arbeitnehmervertretung” zu definieren, um ganz am Ende sich für den gesamten Vorgang entschuldigen zu müssen. Ein Prozess, der nur Verlierer hervorgebracht hat.
Die Gründung eines Betriebsrats ist für Unternehmen in Deutschland formal ziemlich eindeutig im Betriebsverfassungsgesetz geklärt. Wie kann dann so ein Streit entstehen, der noch nicht absehbare Auswirkungen auf das Vertrauen von Team, Kund*innen und auch Investor*innen haben kann?
Startups sind bei ihrer Gründung klein, schnell und flexibel. Das Team ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, Vertrauen ein nicht zu unterschätzendes Asset. Mit den ersten Umsätzen und Investitionen steigt die Chance, das Team zu vergrößern und einen Wachstumskurs einzuschlagen. Häufig kommt es für die Gründer-Teams in dieser Phase zu einer wichtigen Frage: Sind sie noch die richtigen für das strategische und operative Management der Firma? Wir alle wissen, dass nicht jede*r von uns für alle Aufgaben gleich gut geeignet ist. Ein junges Startup lebt aber gerade häufig davon, dass die Gründer*innen am Anfang alles machen und sich auch gesamtheitlich verantwortlich fühlen. Es ist schwer, dann später festzuhalten, dass eine externe CEO vielleicht besser ist, um das Unternehmen professionell zu steuern.
Gleichzeitig stehen die Gründer*innen wie niemand sonst für die Unternehmenskultur des Startups und gerade hier wird es schwierig auf dem Weg vom Startup zum Grown-Up und Scale-Up. Wenn die N26-Gründer die Werte ihres Unternehmens als Begründung nahmen, um Argumente gegen einen Betriebsrat zu suchen, ist das grotesk. Besser wäre es aber, eine Kultur zu schaffen, in der sich Mitarbeiter*innen so wohlfühlen und die Wertschätzung erfahren, dass ein klassischer Betriebsrat gar nicht notwendig wird. SAP hatte es zuletzt geschafft, ohne Betriebsrat bis in den DAX zu kommen, nach mehr als 30 Jahren Unternehmensalter und bei damals 14.000 Mitarbeiter*innen in Deutschland, 36.000 weltweit. N26 hat heute 1.500 Kolleg*innen.
Was hier aber neben der Kultur genauso relevant ist, sind die formalen und legalen Vorgaben. Auch wenn ein Startup noch so disruptiv sein will, empfiehlt es sich doch, einige Regularien zur Kenntnis zu nehmen. Beim next media accelerator haben wir bisher in 5 Jahren in ca. 70 Startups investiert, u.a. aus den Ländern Deutschland, Österreich, Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Estland, Litauen, UK, Israel und USA. Bei jedem Investment außerhalb Deutschlands müssen wir hierbei eine Anwaltskanzlei im jeweiligen Land suchen, um unser Standard-Vertragswerk auf das lokale Recht zu adaptieren. Für uns ist das zunächst vor allem Aufwand und Kosten, aber natürlich gibt es keine Alternative hierzu. Bei der Vertragsunterschrift sind die Unterschiede noch gewaltiger, während nur Österreich noch formalistischer ist als Deutschland und beide Länder den Gang zum Notar schätzen, reicht in UK eine persönliche Unterschrift in Gegenwart einer beliebigen dritten Person. Und in den Nordics gehört die digitale Signatur bereits zum Alltag, eine Schreckensvorstellung für deutsche Verwaltungsbeamt*innen.
Aber bis zur EU-Harmonisierung im Gesellschaftsrecht ist es wohl noch ein weiter Weg und bis dahin raten wir allen Teams weiterhin, sich an das jeweils geltende Recht in ihrem Land und in den Ländern zu halten, in denen sie tätig sind. Den meisten ist das aber eigentlich auch schon vorher klar. Und die Mentoring-Session zur DSGVO ist in jedem Batch ein Highlight...
Und zu guter Letzt: Aus unserer Sicht würden wir weder N26 noch Wirecard gerne unter dem Begriff “Startup” diskutieren, wie es aber noch immer vorkommt. Manche Wachstumsschmerzen kommen erst zu einem Zeitpunkt, in dem Unternehmen bereits weiter sind und das Startup-typische nicht mehr als Erklärmuster funktioniert. Der Betriebsrat gehört zur deutschen GmbH ab 5 Mitarbeiter*innen dazu, ob das die Gründer*innen nun gut finden oder nicht. Wie so viele Regularien versteckt sich allerdings auch hinter dem Betriebsrat ein Sinn, auch wenn einigen Geschäftsführer*innen das erst viel später nach der Gründung auffällt.