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TechTäglich:
Nach Rauswurf: China-Anbieter verklagen Amazon

Vor dem Mittagessen die wichtigsten Meldungen des Tages – das ist TechTäglich, die Technik-Kolumne von W&V. Heute mit der China-Sammelklage gegen Amazon.

Text: Michael Gronau

4. Oktober 2021

Amazon kämpft gegen vermeintliche Betrugsversuche chinesischer Zubehöranbieter.
Amazon kämpft gegen vermeintliche Betrugsversuche chinesischer Zubehöranbieter.

Foto: Pixabay

Das Aussortieren kann teuer werden. In den letzten Monaten hat Online-Versandhändler Amazon 600 chinesische Marken aus dem virtuellen Regal geworfen. Der Vorwurf: Auf dem Marketplace sollen die Firmen gegen die AGB verstoßen und Käufern immer wieder Gutscheine angeboten haben, wenn sie Produkte sehr gut bewerten.

Die betroffenen Firmen dementieren nicht mal, dass sie betrogen haben. Zahlreiche Hersteller haben sich aber jetzt in China zusammengeschlossen und eine Sammelklage gegen Amazon ins Leben gerufen, berichtet TheVerge. Begründung: Amazon habe nach dem Rauswurf vorherige Einnahmen zurückgehalten und bis heute nicht ausgezahlt. Die Summen sollen teilweise bei hunderttausend Dollar liegen. Amazon wiederum verweist auf seine AGB, in denen nachzulesen ist, dass Amazon bei Verstößen Geld einbehalten könne. 

Weiterer Vorwurf aus der Sammelklage: Amazon habe von den Gutschein- und Bewertungs-Aktionen gewusst und diese lange Zeit toleriert. Wer Recht hat, müssen jetzt die Gerichte klären. Kurios: Inzwischen sollen sich etliche der beschuldigten Firmen wieder bei Amazon eingeschlichen haben. "Unter anderem Namen", wie TheVerge weiter berichtet.

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Autor: Michael Gronau

ist Autor bei W&V. Der studierte Germanist interessiert sich besonders für die großen Tech-Firmen Apple, Google, Amazon, Samsung und Facebook. Er reist oft in die USA, nimmt regelmäßig an Keynotes und Events teil, beobachtet aber auch täglich die Berliner Start-up-Szene und ist unser Gadget- und App-Spezialist. Zur Entspannung hört er Musik von Steely Dan und schaut Fußballspiele seines Heimatvereins Wuppertaler SV.


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Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.