
Deutscher Werberat:
Keine Corona-Delle bei Werbe-Beschwerden
Von "konstanten Fallzahlen" spricht der Werberat (in bester RKI-Ausdrucksweise) bei der Beschwerdebilanz für 2020. Deutlich zugenommen haben Beschwerden wegen Diskriminierung.

Foto: Deutscher Werberat
Der Deutsche Werberat hat im vergangenen Jahr über 498 Beschwerdefälle entschieden, fast ebenso viele wie 2019. Insgesamt beschwerten sich 1343 Personen oder Institutionen bei der Selbstkontrolleinrichtung. In den eingeleiteten Verfahren folgten rund 90 Prozent der Unternehmen dem Votum des Gremiums und stoppten oder änderten ihre Werbung, wenn der Werberat sie beanstandet hatte.
Beschwerden kommen häufiger von Organisationen
Die Beschwerden richteten sich häufiger als in der Vergangenheit gegen die beworbenen Produkte oder Dienstleistungen selbst und nicht gegen ihre Bewerbung. Außerdem kommen die Beschwerden immer öfter von Organisationen oder gesellschaftlichen Gruppierungen.
In 126 Fällen teilte der Werberat die Kritik der Beschwerdeführer und informierte die betreffenden Unternehmen über den Verstoß gegen den Werbekodex. In 114 Fällen zogen die betroffenen Unternehmen ihre Werbung zurück oder änderten sie. Von Kritik freigesprochen wurden 372 Werbemotive, da kein Verstoß gegen den Werbekodex vorlag.
Nur in zwölf Fällen reagierten die Unternehmen nicht sofort auf die Beanstandung und erhielten deshalb eine Öffentliche Rüge (2019: 13 Rügen). In elf dieser zwölf gerügten Fälle ging es um sexistische Werbung.
"Auch wenn 2020 ein besonderes Jahr war und die Menschen wegen des Lockdowns und der damit verbundenen Einschränkungen weniger mobil waren, blieb die Bevölkerung engagiert und nahm den Werberat als zentrale Anlaufstelle für ihre Beschwerden in Anspruch", sagt Werberats-Geschäftsführerin Katja Heintschel von Heinegg.
Sexistische Werbung ist der häufigste Beschwerdegrund
Geschlechterdiskriminierende Werbung steht nach wie vor an der Spitze der Beschwerdegründe - in insgesamt 224 Fällen. 71 davon wurden beanstandet. Auf Platz zwei folgen die Diskriminierung von Personengruppen (66 Fälle). Diese Beschwerden haben - auch als Folge der "Black Lives Matter"-Bewegung - 2020 deutlich zugenommen. An dritter Stelle standen Verstöße gegen ethische und moralische Mindestanforderungen (62 Fälle).
Zu den jeweils beanstandeten Werbemitteln: Am häufigsten wurde sich beim Werberat über Online-Werbung beschwert. Hier entschied die Selbstkontrolleinrichtung über 129 Fälle. Mit 102 Fällen folgt Plakatwerbung, vor der TV-Werbung mit 90 Fällen.