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Kennzeichnung von Werbung:
Influencerin Reif kassiert Schlappe vor Gericht

Influencer müssen Werbung und Privates trennen: Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am Mittwoch im Fall von Pamela Reif entschieden, die auf Instagram unter anderem für Fitnessprodukte wirbt.

Text: Deutsche Presse-Agentur

9. September 2020

Foto: Pamela Reif/Instagram

Die Influencerin Pamela Reif muss einem Gerichtsurteil zufolge auf ihrem Instagram-Account Fotos mit "Tags" zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Mittwoch und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 6 U 38/19). Hier war Reif im März vergangenen Jahres unterlegen.

Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb hatte zuvor in drei Fällen eine Unterlassungsverfügung gegen die 24-Jährige erwirkt. Es sei dabei nicht darum gegangen, ob sämtliche Posts der Influencerin gekennzeichnet werden müssen, betonte OLG-Richter Andreas Voß in seiner Urteilsbegründung. Eine Kennzeichnung sei aber da erforderlich, wo in den Insta-Beiträgen sogenannte "Tap Tags" verwendet werden, die zu Herstellern oder Anbietern bestimmter Produkte wie Kleidung oder Kosmetika führen. "Tap Tags" sind Bereiche innerhalb eines geposteten Bildes, die man anklicken kann und die dann zu den Unternehmen führen.

Diese Inhalte stehen leider nicht mehr zur Verfügung.

Pamela Reif gehört zu den bekanntesten Influencern in Deutschland. Inzwischen folgen ihr 6,4 Millionen Menschen. In der Vorinstanz hatte sie argumentiert, dass sie zwischen bezahlter Werbung für Produkte und privaten Posts trenne. Die Links seien nur eingefügt, um Anfragen ihrer Follower zuvorzukommen.

Das sah das OLG anders und wertete Reifs Vorgehen als Wettbewerbsverstoß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wurde zugelassen.

Im Juni 2020 hatte das Oberlandesgericht München im Fall der Influencerin Cathy Hummels geurteilt, dass diese Beiträge, für welche sie keine Gegenleistungen erhält, nicht als Werbung kennzeichnen muss. Ein höchstrichterliches Urteil zum Thema gibt es noch nicht. Die Branche wartet nach wie vor mit Spannung auf ein entsprechendes Grundsatzurteil des BGH. (dpa/mw)


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Recht Instagram Archiv

Autor: Deutsche Presse-Agentur

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