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DFL:
Eurosport-Kündigung für unwirksam erklärt

Wegen Corona wurden die Fußball-Live-Übertragungen zeitweise ausgesetzt, woraufhin Eurosport den Vertrag mit der DFL kündigte. Ein Sport-Schiedsgericht hat nun im Verfahren zugunsten der DFL entschieden.

Text: Alessa Kästner

13. August 2020

Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.
Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.

Foto: Fotolia

Eurosport hatte seinen Vertrag Ende April mit der DFL Corona-bedingt gekündigt. Diese Entscheidung wurde nun jedoch in einem Sport-Schiedsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) von einem Schiedsgericht für unwirksam erklärt. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Der Verwertungsvertrag zwischen der DFL und Eurosport besteht somit weiterhin fort. Die Begründung des Schiedsspruchs steht laut DFL jedoch noch aus.

Eurosport hatte bei der Ausschreibung im Jahr 2016 das "Rechtepaket A" für den Rechtezyklus 2017/18 bis 2020/21 erworben. Zur vergangenen Saison 2019/20 hatte Eurosport diese Rechte an den Streaminganbieter Dazn sublizenziert. Der Streamingdienst zeigt seit dieser Spielzeit 30 Freitags- sowie jeweils fünf Sonntags- und Montagsspiele live. Zudem gehören vier Relegationsbegegnungen und der Supercup zum Rechtepaket.


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© W&V
Autor: Alessa Kästner

ist Absolventin der Burda Journalistenschule und volontierte beim Playboy. Die gebürtige Münchnerin schrieb für Magazine wie ELLE, Focus und W&V und hat zwischendurch auch ein wenig Agenturluft bei fischerAppelt geschnuppert. Als INTERNET WORLD-Redakteurin kümmert sie sich aktuell vor allem um Themen aus den Bereichen E-Commerce, Marketing-Trends, Nachhaltigkeit und Social Media.


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