Wettbewerbsrecht:
EU-Urteil: Google zu Milliarden-Strafe verdonnert
In der Auseinandersetzung um eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe hat Google eine Schlappe vor Gericht kassiert. Das Gericht der EU hat das 2,42-Milliarden-Bußgeld der EU-Kommission bestätigt.
Das Gericht der EU hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google bestätigt. Das teilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch mit. Das Gericht habe festgestellt, dass Google seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Diensten bevorzugt hat. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Konkret wirft die Kommission Google vor, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe "seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat", sagte die auch heute noch für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager 2017. Aus Sicht von Google war die Entscheidung aus Brüssel hingegen "rechtlich, faktisch und wirtschaftlich" falsch.
Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem US-Konzern. Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt.
Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro.
So wurde etwa wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt - Android - 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst "AdSense for Search" andere Anbieter unzulässigerweise behindert habe. Auch gegen die anderen beiden Strafen geht Google rechtlich vor.
Freude bei Googles Kontrahenten
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) als "historisches Urteil".
"Damit wird erstmals auch gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannt, dass Google seine Marktmacht im Internet missbraucht", erklärten BDZV und VDZ. Das Urteil sei "ein Meilenstein für den freien Wettbewerb, die Innovationskraft Europas und den Schutz von digitalen Inhalteanbietern".
"Mit dem Grundsatzurteil ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness im Internet getan, der weit über den konkreten Fall hinaus wirken wird", heißt es dazu weiter von den Verlegerorganisationen, doch gebe es noch viel zu tun. So müsse das Urteil gleichzeitig als Weckruf verstanden werden, die Durchsetzungsfähigkeit des für 2022 von der EU geplanten Digital Markets Act (DMA) zu sichern, der genau solche Selbstbegünstigungen und Diskriminierungen sanktionieren soll. Bislang seien die Vorschläge hierzu unzureichend.
Die Kommission hatte ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet und reagierte damit insbesondere auch auf eine Beschwerde von BDZV und VDZ vom November 2009. Die Verlegerverbände haben seitdem das Verfahren kontinuierlich unterstützt und sich insbesondere gegen einen anfangs geplanten Vergleich mit Google gewandt.
Google kann gegen das heutige Urteil Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen und eine finale Entscheidung um weitere Jahre verzögern. Vor diesem Hintergrund fordern BDZV und VDZ, diese Prozesse im DMA zu beschleunigen. "Der Schutz des freien Wettbewerbs darf keine Sisyphos-Aufgabe sein."