
Arbeitsmarkt:
Bewerbungen bitte nur von Geimpften!
Der Kampf gegen Corona wird auch auf dem Arbeitsmarkt gefochten. In den USA fordern immer mehr Arbeitgeber bereits bei der Bewerbung einen Impfnachweis. Deutschland hinkt dem Trend noch hinterher.

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Wer sich derzeit auf einen neuen Job bewirbt, wird immer öfter schon vor dem ersten Vorstellungsgespräch mit einer klaren Forderung konfrontiert: Bewerbungen bitte nur von Geimpften. Zu diesen Erkenntnissen kommt Textkernel, ein Unternehmen für KI-basierte HR-Software, das sich rund 20 Millionen Stellenanzeigen aus zehn Ländern in den vergangenen drei Monaten angesehen hat. Die Ergebnisse liegen der Wirtschaftswoche exklusiv vor.
Demnach stieg die Zahl der Arbeitgeber, die bereits in den Stellenanzeigen auf eine Impfpflicht am ausgeschriebenen Arbeitsplatz hinwiesen, besonders im Oktober und November rasant an. In Nordamerika etwa hat sie sich seit Anfang September verfünffacht. Deutschland und Europa hinken zwar noch hinterher, doch auch hier ist ein leichter Trend zu erkennen.
Während in den USA die Anzahl der Jobs mit Impfpflicht von 1,5 auf 8,1 Prozent aller Stellenausschreibungen stieg, ist diese Forderung in deutschen und europäischen Stellenanzeigen noch selten zu lesen. Nur 0,2 Prozent der Stellenanzeigen in Deutschland und den Niederlanden enthielten eine explizit formulierte Impfpflicht. In Italien waren es sogar nur 0,01 Prozent. In Großbritannien hingegen fordern zehn mal so viele Arbeitgeber von neuen Mitarbeitern einen Impfnachweis wie auf dem Festland.
Arbeitgeber dürfen aus rechtlichen Gründen nicht den Impfstatus abfragen
Alles nur heiße Luft also? In Europa schrecken offenbar noch fast alle Unternehmen vor einer solchen expliziten Forderung zurück. Das erklärt sich zum großen Teil aus den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der Länder. Denn abgesehen von medizinischen Berufen, dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen nicht vorschreiben, dass sie sich impfen lassen oder ihren Impfstatus abfragen. Doch vielerorts ist die Abfrage auch gar nicht nötig. Denn in Italien beispielsweise ist der Zutritt zum Arbeitsplatz ohnehin nur mit dem so genannten Grünen Pass möglich, ein explizites Erwähnen der Impfung in Stellenanzeigen also überflüssig. Der Grüne Pass entspricht ungefähr der 2G-Regel in Deutschland. In Deutschland und vielen anderen Ländern gilt immerhin die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) verpflichtend.