BVG:
Berliner Verkehrsbetriebe landen Twitter-Hit
Die Berliner Verkehrsbetriebe fanden sich gestern unfreiwillig in den Twitter-Trends wieder. Grund ist das Bundesverfassungsgericht, das die Bundesnotbremse für rechtens erklärte, sich aber nicht mit BVG abkürzt.

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Nach dem (polarisierenden) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde auf Twitter hitzig diskutiert, und in den Trends landete nicht nur die #Bundesnotbremse, sondern auch das #BVerfG.
So lautet nämlich die korrekte Abkürzung für das oberste Gericht des Landes und nicht etwa BVG, wie viele – einschließlich SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach – fälschlicherweise twitterten. Und so zerrten viele Twitter-User die Berliner Verkehrsbetriebe unfreiwillig in die Diskussion um das Für und Wider von (Bundes)-Notbremsen.
Das Transportunternehmen nutzte den viralen Fahrtwind für einen kleinen Social-Media-Hit: In einem Tweet stellte die BVG klar, dass sie mit juristischen Entscheidungen nichts zu tun haben. Ohne Notbremsen gehe aber auch bei ihnen nichts.
Wie ist noch gleich der Unterschied? Twitter-User greifen den Gag auf
Mehr als 20.000 Likes sammelten die Verkehrsbetriebe mit dem augenzwinkernden Hinweis an – und inspirierten andere, den markanten Unterschied zwischen BVG und BVerfG noch einmal darzustellen:
In erster Linie überwogen jedoch diejenigen Reaktionen, die sich über den Tweet der BVG einfach amüsierten.
Alles in allem zeigten die Berliner Verkehrsbetriebe hiermit ein Paradebeispiel dafür, wie man einen Twitter-Trend – selbst einen zu einem kontroversen Thema – auf harmlose Weise für ein wenig Werbung in eigener Sache nutzen kann: mit dem richtigen Timing und vor allem dem richtigen Ton.