
Neue Betriebsvereinbarung:
Arbeiten bei Volkswagen wird deutlich flexibler
Volkswagen und der Betriebsrat haben sich auf eine Betriebsvereinbarung geeinigt, die das Verhältnis von Präsenz und mobiler Arbeit neu regelt. Kernpunkt: ein hybrides Arbeitsmodell mit viel Freiraum.

Foto: Shutterstock Zhu Difeng
Bis zu vier Arbeitstage pro Woche können Beschäftigte der Volkswagen AG künftig mobil arbeiten. Zusätzlich lassen sich diese mobilen Arbeitstage innerhalb eines Kalendermonats flexibel auswählen. Das sind die Kernpunkte einer neuen Betriebsvereinbarung, auf die sich das Unternehmen mit seinem Betriebsrat geeinigt hat. Wie viele mobile Arbeitstage die Beschäftigten jeweils genau erhalten, hängt von den betrieblichen Erfordernissen ab. Zudem ist eine Absprache mit den Führungskräften erforderlich.
Unverändert bleiben dagegen einige andere Punkte der Betriebsvereinbarung. So ist die Teilnahme an mobiler Arbeit nach wie vor freiwillig und es besteht weder von Seite des Arbeitsgebers noch von der der Beschäftigten ein Anspruch darauf. Es bedarf zudem stets einer Absprache mit der Führungskraft. Darüber hinaus muss sich die Arbeitsaufgabe selber natürlich auch für die mobile Arbeit eignen und die wöchentliche Arbeitszeit bleibt durch die Regelungen zur mobilen Arbeit unangetastet. Die Erreichbarkeit wird unter Berücksichtigung privater und betrieblicher Erfordernisse geregelt.
Hybride Arbeit ist die Zukunft
Gunnar Kilian, Konzernvorstand Personal Volkswagen AG: "Die Zukunft der Arbeit bei Volkswagen ist hybrid. Dank unserer wegweisenden Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 2016, die wir nun weiterentwickelt haben, konnten wir nach Ausbruch der Pandemie für alle Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten können, ‚Mobile Arbeit‘ maximal ausweiten." Das sei für den Schutz der Belegschaft elementar.
Kilian: "Gleichzeitig leisten die Beschäftigten in 'Mobiler Arbeit' Großes und haben mit dazu getragen, unseren Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Basierend darauf, aber auch auf der Erkenntnis, dass viele Beschäftigte, sobald es die Lage zulässt, auch wieder in Präsenz in den Werken mit ihren Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten möchten, haben wir die Betriebsvereinbarung nun weiterentwickelt. Mit dieser Erweiterung schaffen wir zukünftig ein Gleichgewicht zwischen 'Mobiler Arbeit' und der für unsere weitere Transformation unabdingbaren Interaktion im Büro. Daher ist diese Betriebsvereinbarung ein Brückenschlag in die Arbeitswelt der Zukunft."
Flexibel durch die Krise
Der stellvertretende Gesamtbetriebsratsvorsitzende Gerardo Scarpino betont, bereits die ursprüngliche Vereinbarung aus dem Jahr 2016 sei durch seine Flexibilität verantwortlich dafür gewesen, dass der Konzern gut auf die Corona-Krise reagieren konnte. Aufbauend auf die Erkenntnisse aus der Krise habe man die Betriebsvereinbarung nun entscheidend weiter entwickeln können.
Scarpino: "Der entstehende neue Freiraum gewährleistet, dass die Unternehmensseite mobile Arbeit nicht erzwingen kann. Als Betriebsrat haben wir zudem durchgesetzt, dass alle Beschäftigten weiterhin einen geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb behalten. Darüber hinaus werden im Rahmen des Projektes Office 2025 Desk-Sharing-Konzepte getestet. Und wichtig ist nicht zuletzt, dass hybride Formen der Zusammenarbeit im Bürobereich nicht zur Entgrenzung von Arbeit führen."
Flexible Arbeitsmodelle mit individuellen Lösungen sind bei Volkswagen grundsätzlich nichts neues. So gibt es über das mobile Arbeiten hinaus auch Job Sharing- sowie Sabbatical-Modelle mit Aus-, Gleit-, Teil- oder Pflegezeiten.